Gemeinde Remetschwil
 
 

Räumlichkeiten

Sämtliche Räumlichkeiten stehen ohne anderslautende Abmachung am Benützungstag ab 10.00 Uhr zur Verfügung und müssen bis spätestens 10.00 Uhr des Folgetages aufgeräumt und sauber verlassen werden. Die Räumlichkeiten können auch stundenweise eingemietet werden (z.B. für Sitzungen).